Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der MAM Baby AG

1.  Geltungsbereich

1.1.     Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Bestellungen von Geschäftskunden bei der MAM Baby AG (nachfolgend „MAM“ genannt). Bestellungen werden entgegengenommen per E-Mail, Fax, EDI (elektronischer Datenaustausch) oder über den Onlineshop.

1.2.    Gender-Hinweis: Die Verwendung einer bestimmten Form bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern bezieht sich stets auf alle Geschlechter und beinhaltet keine Wertung.

1.3.    MAM behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MAM hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1.    Sämtliche Angebote von MAM sind stets unverbindlich.

2.2.   Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht der Produkte bleiben jederzeit vorbehalten, soweit die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (z.B. abgegebene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich von MAM als verbindlich bezeichnet worden sind.

2.3.   Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet worden sind.

2.4    Nebenabreden und Zusagen sind nur wirksam, wenn sie von MAM schriftlich bestätigt worden sind.

2.5.   Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Bestellung des Kunden zustande.

2.6.   Einseitige Vertragsänderungen durch MAM bleiben vorbehalten für den Fall, dass ein Produkt nicht oder nur in ungenügender Menge verfügbar ist. Der Kunde wird diesfalls unverzüglich informiert, sofern möglich inkl. der Angabe einer vorgesehenen Warenverfügbarkeit. Die entsprechenden Positionen werden unterliefert und die Bestellung wird abgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Nachlieferung, insbesondere nicht zu den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisen.

3. Preise, Versandkosten & Mindestbestellwert

3.1.    Die angegebenen Preise in unseren Preislisten oder im Online-Shop verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und, wenn anwendbar, inkl. vorgezogener Recyclinggebühr („vRG“). Massgebend ist stets der zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführte Preis in der Preisliste.

3.2.   Kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Versandkosten werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.

3.3.   Der Mindestbestellwert pro Bestellung bei MAM beträgt CHF 150.00. Sämtliche Mindestbestellwerte gelten jeweils exkl. Versandkosten, Gutschriften und Mehrwertsteuer. Für Bestellungen unter CHF 150.00 wird für die Auftragsbearbeitung und Lieferung zusätzlich eine Aufwandspauschale von CHF 10.00 in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen; Zahlungsverzug

4.1.    Alle Zahlungen sind ohne Abzug oder Einbehalt durch Überweisung auf eines der Konti von MAM zu leisten.

4.2    Bei Einkäufen via Online-Shop wird Twint akzeptiert. Bei Zahlung mit Twint erfolgt die Abbuchung mit der Überweisung durch den Kunden.

4.3.   Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kaufpreis innert 30 Tagen nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verzugszins beträgt 8% pro Jahr. MAM behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.4.   Im Falle eines Zahlungsverzuges ist MAM nicht verpflichtet auf neue Bestellungen einzugehen oder ausstehende Lieferungen zu erfüllen. Eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen MAM, die Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten.

4.5    Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum erheben.

5. Eigentumsvorbehalt; Verrechnung

5.1.    Die gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung des vollumfänglichen Rechnungsbetrages Eigentum von MAM.

5.2.   Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen MAM, die von MAM nicht schriftlich anerkannt wurden, auf sein Verrechnungsrecht. Verrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen geltend gemachter Mängel ist unzulässig.

6. Rückerstattungen, Gutschriften, Guthaben

6.1.    Falls der Kunde Anrecht auf Rückerstattungen oder sonstige Gutschriften hat, werden diese dem Kundenkonto gutgeschrieben und können bei laufenden oder künftigen Rechnungen in Abzug gebracht werden.

7. Lieferung

7.1.    Die Lieferung erfolgt mit der Schweizerischen Post, Kurier oder per Spedition.

7.2.    Die Lieferadresse des Kunden muss in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein liegen.

7.3.    Lieferfristen sind grundsätzlich Lieferziele und gelten nur dann im Sinne eines Termingeschäfts als vereinbart, wenn sie von MAM als solche bezeichnet werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Übermittlung der Bestellung durch den Kunden, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffender Unterlagen oder Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Bei derartigen Verschiebungen des Beginns einer Lieferfrist bleiben zeitliche Abweichungen sowie die Sperrung eines bestimmten Lieferdatums vorbehalten, insbesondere an Spitzentagen mit aussergewöhnlich hohem Liefervolumen. Diesfalls liegt kein Verzug seitens MAM vor und jegliche Schadenersatzansprüche sowie weitere Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

7.4.    Die richtige und rechtzeitige Belieferung von MAM durch Vorlieferanten bleibt in jedem Fall vorbehalten. Kann die Lieferfrist durch verspätete Belieferung von MAM und andere Umstände, die MAM nicht zu vertreten hat (z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, Epidemien oder Pandemien u.a.) nicht eingehalten werden, so wird diese angemessen verlängert. Diesfalls liegt kein Verzug seitens MAM vor und jegliche Schadenersatzansprüche sowie weitere Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

7.5.    Erfolgt die Lieferung durch die Schweizerische Post oder per Kurier und ist der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor Ort und wurden keine besonderen Lieferanweisungen gegeben, so wird die Lieferung auf Risiko des Kunden bei der Rezeption oder vor der Eingangstür des Kunden deponiert. Gegebenenfalls kann eine Abholungseinladung im Briefkasten hinterlegt werden. Der Kunde ist diesfalls selber für die Abholung besorgt.

7.6.    Erfolgt die Lieferung per Spedition und ist der Kunde zum Lieferzeitpunkt nicht vor Ort, so wird die Lieferung auf Risiko des Kunden bei der Rezeption oder vor der Eingangstür des Kunden deponiert, es sei denn, der Spedition wurden besondere Lieferanweisungen gegeben

7.7.    MAM schuldet lediglich eine sorgfältige Auswahl des Lieferanten und trägt keine Verantwortung für allfällige Lieferverzögerungen durch den Lieferanten.

7.8.    Teillieferungen sind zulässig.

8. Gefahrübergang und Transport

8.1.    Der Versand erfolgt frei Haus. Die Gefahr des Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Die Transportversicherung ist Sache des Kunden.

8.2.   Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Die Ware wird in diesem Fall auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert.

9. Gewährleistung für Produkte von MAM

9.1.    Der Käufer hat die empfangenen Produkte unverzüglich nach Eintreffen mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Produkte sind vertragsgemäss, wenn sie den ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften entsprechen oder sie sich vorbehältlich zulässiger Abweichungen gemäss Ziff. 2 für die gewöhnliche Verwendung eignen bzw. eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann.

9.2.   Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen, schriftlich zu rügen, ansonsten die Ware und der Preis als genehmigt gelten. Ansprüche aus anderen, nicht offensichtlichen Mängeln sind verwirkt, wenn der Käufer diese nicht 5 Arbeitstage nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Lieferung angezeigt hat.

9.3.   Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.

9.4.   In jedem Fall verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden zwei Jahre nach Eintreffen der Mängelanzeige bei MAM.

9.5.   Erweist sich die von MAM gelieferte Ware als mangelhaft, so erfolgt nach der Wahl von MAM entweder eine unentgeltliche Nachbesserung oder ein unentgeltlicher Austausch. Ersetzte Produkte werden Eigentum von MAM.

9.6.   Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch nach dem zweiten Versuch fehl, gleicht MAM den Minderwert des Produkts angemessen aus. Entspricht der Minderwert des Produkts dem Kaufpreis, erstattet MAM den Kaufpreis zurück. Das Produkt ist auf Kosten des Kunden an MAM zu retournieren und geht in das Eigentum von MAM über.

9.7.    Der Kunde hat MAM zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund soweit gesetzlich zulässig wegbedungen werden.

9.8.   Alle weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden wegbedungen.

10. Gewährleistung für Produkte Dritter

10.1.   Für Produkte Dritter gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers oder Drittanbieters unter Ausschluss aller anderen Gewährleistungsrechte. MAM schliesst soweit gesetzlich zulässig jede Gewährleistung für Produkte Dritter aus und tritt gleichzeitig alle möglichen Forderungen gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten dem Kunden ab.

11. Haftung

11.1.    Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich welcher Art (bspw. Mangelfolgeschäden, Verspätungsschäden) und aus welchem Rechtsgrund, sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln aufseiten von MAM vorliegt.

12. Datenschutz

12.1.   Die Parteien halten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz ein. Der Kunde ist allein für die Sicherheit und den Schutz seiner eigenen Daten und der Daten von Dritten (einschliesslich Daten von Mitarbeitenden), die in seinem System verarbeitet werden, verantwortlich.

12.2.  MAM nutzt Kundendaten für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags und die Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung und darf Kundendaten an Dritte weitergeben, die an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind und Kundendaten zur Geltendmachung allfälliger Forderungen oder der Abwehr von Forderungen oder zur Einholung von Auskünften über die Bonität des Kunden verwenden und an Dritte weitergeben.

12.3.  Soweit zulässig, können Kundendaten in Ausland übermittelt werden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

13.1.   Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich am Sitz von MAM. Es findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG).

14. Teilunwirksamkeit

14.1.   Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klauseln soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Wollerau, 01. Juni 2021